Verhinderungspflege
Ein Angebot für pflegende Angehörige
Sie pflegen Ihre/n Angehörige/n selbst und möchten einmal eine Auszeit nehmen?
Bei Ausfall der Pflegeperson wegen Krankheit, Urlaub oder anderen Gründen sichern wir gerne die Weiterführung der pflegerischen Versorgung durch Verhinderungspflege.
Verhinderungspflege (§ 39 SGB XI):
Benötigt eine Pflegeperson Entlastung oder ist wegen Erholungsurlaub, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse auf Antrag die Kosten einer notwendigen Ersatzpflege.
Wir bieten Ihnen die Betreuung, Beaufsichtigung, die Erbringung individueller Hilfen für die Zeit Ihrer Abwesenheit an. Sie als Pflegeperson können die Zeit für sich nutzen, um sich zu erholen, Termine wahrzunehmen oder einfach einmal Zeit für sich selbst zu haben. Die Ersatzpflege wird auf Antrag bei der Pflegekasse gewährt.
Sprechen Sie uns an! Wir unterbreiten Ihnen ein passendes Angebot und helfen bei der Antragstellung.