Beratung
Ein wichtiger Bestandteil unsere Arbeit
Die Beratung ist ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit. Es ist uns wichtig alle Anfragen individuell und kompetent zu beraten. Denn nur wer gut beraten ist, kann für sich oder seinen Angehörigen ein individuellen Versorgungsplan erstellen.
Darüber hinaus sind Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, verpflichtet, in regelmäßigen Abständen einen sogenannten Pflegeeinsatz nach §37,3 SGB XI durch einen zugelassenen ambulanten Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit abzurufen.
Dieser Pflegeeinsatz verfolgt das Ziel, die oder den Pflegebedürftigen bzw. pflegende Angehörige durch erfahrene Pflegefachkräfte zu beraten.
Inhalt dieses Pflegeeinsatzes ist die Informationsweitergabe über die Leistungen der Pflegeversicherung und die Anpassung der Pflegesituation an die individuellen Bedürfnisse der oder des Pflegebedürftigen und auch der Angehörigen. In diesem Gespräch können alle pflegespezifischen Fragen gestellt und bei bestehenden Problemen gemeinsam nach Lösungsmöglichkeiten gesucht werden.
Pflegebedürftige mit Pflegegrade I und II müssen diesen Pflegeeinsatz zweimal jährlich abrufen, Pflegebedürftige mit Pflegegrad III viermal jährlich.